Entscheidungen zu § 26 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/3 2005/03/0173

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es als Inhaberin einer am 31. Mai 1989 von der Bundespolizeidirektion Wien ausgestellten (nach ihrer Nummer bestimmten) Waffenbesitzkarte unterlassen, der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt habe, binnen vier Wochen die am 28. Jänner 2002 erfolgte Änderung ihres Hauptwohnsitzes (Verlegung von W, Sgasse, nach W, Ggasse) zu melden. Dadurch habe die Beschwerdeführerin § 26 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.2008

RS Vwgh 2008/9/3 2005/03/0173

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;VwRallg;WaffG 1996 §26;
Rechtssatz: Bei der Unterlassung der von § 26 WaffenG 1996 verlangten Mitteilung handelt es sich um ein Dauerdelikt, bei dem die Frist für die Verjährung gemäß § 31 Abs 2 VStG von dem Zeitpunkt zu berechnen ist, an dem das strafbare Verhalten aufgehört hat (vgl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2008

RS Vwgh 2008/9/3 2005/03/0173

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §26;
Rechtssatz: Der in § 26 WaffG 1996 statuierten Mitteilungsverpflichtung wohnt die Zielsetzung inne, dass die Behörde im Interesse der nach § 25 leg cit durchzuführenden Verlässlichkeitsprüfung die Möglichkeit haben muss, alle Wohnsitze des Inhabers eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2003/12/17 2000/20/0322

Eine gegen den Beschwerdeführer gerichtete Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Leoben vom 24. März 1999 lautete wie folgt: "Sie haben als Inhaber einer Waffenbesitzkarte es unterlassen, die Verlegung Ihres Wohnsitzes von 8700 Leoben, V-Straße 30 am 08.08.1995 nach 4600 Wels, F-Straße 6 binnen 4 Wochen der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, d.h. der Bundespolizeidirektion Leoben schriftlich mitzuteilen." Wegen Übertretung des § 26 Waffengesetz 1996 (im Folgende... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.2003

RS Vwgh 2003/12/17 2000/20/0322

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §44a Z2;WaffG 1986 §21;WaffG 1996 §26;WaffG 1996 §62 Abs2;
Rechtssatz: Für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 war nach der Übergangsbestimmung des § 62 Abs. 2 WaffenG das Waffengesetz 1986 und damit dessen § 21 weiter anwendbar. Gemäß § 44a Z 2 VStG hätte der
Spruch: des Straferkenntnisses den Zeitraum bis zum 1. Juli 1997 dem Tatbestand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2003

RS Vwgh 2003/12/17 2000/20/0322

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §21;WaffG 1996 §26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/01/0106 E 18. Dezember 1991 VwSlg 13556 A/1991 RS 1 (hier zur im Wesentlichen gleichen Bestimmung des § 26 Waffengesetz 1996) Stammrechtssatz Eine Unterlassung der Mitteilung der Wohnsitzänderung gem § 21 WaffG ist als Unterlassungsdelikt, dem die W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/16 98/20/0454

Mit Bescheid vom 9. April 1998 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling dem Beschwerdeführer gemäß § 51 Abs. 2 und § 26 Waffengesetz 1996 i.V.m. § 21 Abs. 1 VStG eine Ermahnung, weil er es als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenbesitzkarte Nr. 223225) unterlassen habe, die Änderung seines Hauptwohnsitzes der Behörde, die diese Urkunde ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich mitzuteilen. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1999

RS Vwgh 1999/9/16 98/20/0454

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7;B-VG Art11 Abs2;VStG §27 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §34 Abs2 impl;WaffG 1996 §26;WaffG 1996 §48 Abs2;WaffG 1996 §51 Abs2;
Rechtssatz: § 48 Abs 2 WaffG 1996 ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass er sich nicht auf die Bestimmung der örtlichen Zuständig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1999

RS Vwgh 1999/9/16 98/20/0454

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §21 impl;WaffG 1996 §25;WaffG 1996 §26;
Rechtssatz: Die Behörde muss, um die in § 25 WaffG 1996 vorgesehene Verlässlichkeitsprüfung durchführen zu können, die Möglichkeit haben, alle Wohnsitze des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu kennen, und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um den Hauptwohnsitz oder um sonstige Wohnsitze, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1999

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