Entscheidungen zu § 13 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/20 93/01/0769

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 15. März 1993 gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), den am 24. Oktober 1972 für zwei Faustfeuerwaffen ausgestellten Waffenpaß sowie die am 19. Juli 1982 für fünf Faustfeuerwaffen ausgestellte Waffenbesitzkarte. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.05.1994

RS Vwgh 1994/5/20 93/01/0769

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §1;WaffG 1986 §12;WaffG 1986 §13;WaffG 1986 §14;WaffG 1986 §2;WaffG 1986 §3;WaffG 1986 §4;WaffG 1986 §5;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 2 WaffG spricht im Gegensatz zu § 2 bis § 5 WaffG ganz allgemein von Waffen. Es sollen durch diese Bestimmung sämtliche Waffen iSd WaffG gegen den Zugriff von Personen geschützt werden, die keine Waffenbere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1994

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