Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 BWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/12/9 6Ob119/20y

Norm: BWG §6 Abs4BWG §6 Abs5
Rechtssatz: Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene sieht § 6 Abs 4 BWG eine bedingte Rechtsfolge vor: Der Entzug der Konzession führt nicht automatisch zur Auflösung. Die Auflösung ist vielmehr nur dann zwingend, wenn das Kreditinstitut nicht binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheids die Geschäfte nach § 1 Abs 1 BWG als Unternehmensgegenstand aufgibt und die Firma nicht entsprechend dem § 94 BWG ändert. Das Ges... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.12.2020

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