Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Wurde ein nicht psychisch Kranker der behördlich geregelten Abteilungseinteilung des Krankenhauses gemäß in eine Abteilung für "Neurologie und Psychiatrie" aufgenommen, kann dies allein eine Behandlung, die in Ansehung eines psychischen Kranken für zulässig anzusehen wäre, nicht unzulässig machen. Entscheidungstexte 6 Ob 559/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33UbG §35
Rechtssatz: Die Ansicht, dass demjenigen, der außerstande sei, eine ihm zuteil werdende Behandlung als solche zu erleben, kein Eingriff in seine - durch das UbG besonders geschützten - Persönlichkeitsrechte widerfahren könnte, wird nicht geteilt. Gerade bei einem Bewusstlosen ist wegen dessen Hilflosigkeit auf die Wahrung seiner Menschenwürde besonders zu achten (Ablehnung von 4 Ob 534/94). Entsche... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Wird eine nach einer Gehirnoperation im Koma liegende Patientin einer Abteilung für Psychiatrie "fixiert", damit sie sich nicht durch eine unwillkürliche Bewegung gefährdet (Herausreißen des Tracheoflex), dann liegt im Hinblick auf die Bewusstlosigkeit der Patientin keine ihre Bewegungsfreiheit einschränkende Maßnahme, also keine Unterbringung im Sinn des § 2 UbG vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRK Art3 III6MRK Art5 Abs1 lite III4gMRK Art5 Abs1 lite IV4aMRK Art13 IV2UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsbeschränkung gestellt, die Unterbringung aber vor der Erstanhörung aufgehoben, so ist über die Zulässigkeit der Unterbringung eine abschließende rückschauende Feststellung zu treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 571/93 Ents... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Das (generelle) Absperren der Stationstüre zur Nachtzeit bewirkt keine Unterbringung im Sinne des § 2 UbG. Entscheidungstexte 5 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.02.1994 5 Ob 571/93 8 Ob 121/06m Entscheidungstext OGH 18.12.2006 8 Ob 121/06m Vgl aber; Beisatz: Im Versperrthalt... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §17UbG §33
Rechtssatz: Die bloße Absicht des Abteilungsleiters, einen derzeit unansprechbaren Patienten zu hindern, die Anstalt zu verlassen, falls er dies versuchen sollte, stellt - solange keine diesbezügliche Anordnung an das Anstaltspersonal erfolgt - noch keine Beschränkung der Bewegungsfreiheit des Patienten im Sinne der §§ 2 und 3 UbG dar, die eine Verständigungspflicht des Abteilungsleiters gemäß § 17 UbG ausgelöst. ... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Mußte der Patient aufgrund der in der Anstalt getroffenen Maßnahmen den Eindruck gewinnen, sich in der Anstalt nicht mehr frei bewegen zu können, so erfüllt dies den Tatbestand der Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit und stellt damit eine "Unterbringung" im Sinne des § 2 UbG dar (4 Ob 413, 514/93). Entscheidungstexte 2 Ob 539/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Durch die Anweisung des Anstaltsleiters bzw Abteilungsleiters an das Personal, den Kranken am Verlassen der - zum offenen Bereich gehörigen - Station zu hindern, sollte dieser den Versuch unternehmen, die Station zu verlassen, wird dessen Freizügigkeit im Sinne uneingeschränkter körperlicher Bewegungsfreiheit zur Gänze entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 584/9... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Die Gefährdung von Gesundheit oder Leben kann nur bejaht werden, wenn der Schadenseintritt auf Grund objektiver und konkreter Anhaltspunkte wahrscheinlich ist. Das trifft nicht nur dann zu, wenn sich die Gefährdung bereits realisiert hat, sondern auch dann, wenn nach der Lebenserfahrung zu schließen ist, daß krankheitsbedingte Verhaltensweisen zu schweren Gesundheitsschäden führen. Bei einem desorientiert Herumirrenden ... mehr lesen...
Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse des Kranken muß auch an der Feststellung bejaht werden, ob die Unterbringung bereits zu einem früheren Zeitpunkt begonnen hatte und zulässig gewesen war. Nur unter dieser Voraussetzung kann das Unterbringungsverfahren seine Aufgabe erfüllen; die Persönlichkeitsrechte jener psychisch Kranken zu schützen, die in stationären psychiatrischen Einrichtungen Beschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Unterliegt ein Patient Bewegungseinschränkungen, dann ist er im Sinne des UbG "untergebracht", unabhängig davon, ob er sich in einem geschlossenen Bereich befindet oder nicht. Aus dem Zusammenhang zwischen § 2 UbG und § 33 UbG ergibt sich, dass sämtliche der in § 33 UbG erwähnten Formen von Beschränkungen auch zum Vorliegen einer "Unterbringung" im Sinne des § 2 UbG führen. Eine besondere "Erheblichkeitsschwelle"... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33
Rechtssatz: Beschränkungen der Bewegungsfreiheit durch Festbinden ("Fixierungen") fallen jedenfalls in den Anwendungsbereich des UbG. Entscheidungstexte 4 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 527/92 4 Ob 534/94 Entscheidungstext OGH 10.05.1994 4 Ob 534/94 Veröff: SZ 67/87 ... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein geschlossener Bereich vorliegt, ist nur entscheidend, ob der Bereich dauernd geschlossen gehalten wird. Entscheidungstexte 4 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 527/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075880 Dokumentnummer... mehr lesen...
Begründung: Die für die 5. Psychiatrische Abteilung des P***** Krankenhauses ***** zuständige Patientenanwältin beantragte am 14.8.1992 die Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung aller Patienten der Station *****. Die Station sei geschlossen, es liege eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsgesetzes vor. Personen, die sich in der Station aufhielten, könnten ohne fremde Hilfe diese nicht verlassen. Zur Öffnung der Tür bedürfe es eines Schlüssels, über den die Patiente... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen ist bereits eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Entscheidungstexte 4 Ob 527/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 4 Ob 527/92 1 Ob 639/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 639/92 ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit liegt immer dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach ihrem freien Willen zu verändern. Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen stellt bereits die Beschränkung der Bewegungsfreiheit her. Das Fehlen des für eine Beaufsichtigung im offenen Bereich erforderliche Personal dar... mehr lesen...
Norm: UbG õ2UbG õ33
Rechtssatz: Sämtliche der in § 33 UbG erwähnten Formen von Beschränkungen führen auch zum Vorliegen einer "Unterbringung" im Sinne des õ 2 UbG. Eine besondere "Erheblichkeitsschwelle" hinsichtlich Dauer und Ausmaß der Beschränkung sieht das Gesetz nicht vor, therapeutische und pflegerische Beweggründe können die Qualifikation einer solchen Maßnahme als Unterbringung ebensowenig verhindern, wie das Fehlen des für die notwendi... mehr lesen...
Begründung: Die - nicht im geschlossenen Bereich des Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien gelegene - Station*****, welche zu einer geronto-psychiatrischen Abteilung dieses Krankenhauses gehört, wird immer dann vorübergehend versperrt gehalten, wenn das Personal wegen anderer Aufgaben nicht in der Lage ist, die - infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes mancher Patienten - erforderliche Aufsicht vorzunehmen. Die Patienten können jedoch in solchen Fällen auf Wunsch ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §19
Rechtssatz: Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung ist von Amts wegen einzuleiten, unabhängig davon, von wem das Gericht von einer Unterbringung erfahren hat (EvBl 1992/101). Entscheidungstexte 7 Ob 635/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 7 Ob 635/92 7 Ob 114/17s Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Begründung: Der Patient wurde am 22. Juli 1992 auf einer geschlossenen Station des Landes-Nervenkrankenhauses V***** in R***** aufgenommen. Nach der Aufnahme erklärte er den behandelten Ärzten gegenüber, er bleibe freiwillig in der Anstalt. Dem Patientenanwalt gegenüber äußerte er sich hingegen dahin, er fühle sich nicht krank und würde nach Hause gehen, wäre die Stationstür nicht versperrt. Auf diese Äußerung hin vertrat der Patientenanwalt dem zuständigen Oberarzt gegenüber die ... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §3
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang der §§ 2 und 3 UbG ergibt sich zwingend, daß die Anhaltung in einem geschlossenen Bereich einer Anstalt oder Abteilung stets nur unter den im § 3 UbG umschriebenen Voraussetzungen zulässig, dann aber auch geboten ist, ohne Unterschied, ob die betroffene Person auf eigenes Verlangen (§ 4 UbG) oder gegen der ohne ihren Willen (§ 8 UbG) aufgenommen wird. Für eine "freiwillige" Anhaltung oder Betr... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr 40 Jahre alte Patientin befindet sich seit dem Jahr 1960 ohne Unterbrechung in der stationären Behandlung des*****krankenhauses. Sie leidet an angeborenem Schwachsinn, zu dem noch eine fetale Gehirnschädigung hinzukommt. Ihr Zustand erfüllt das Bild einer erethischen Idiotie, die durch Beißen, Kratzen und Losgehen auf andere Patienten aber auch durch Selbstaggression gekennzeichnet ist. Es wurde daher eine Sicherung mit Gürtel und Schutzjacke angeordnet, ... mehr lesen...
Begründung: Edgar R***** befindet sich seit 24.Jänner 1957 in der ***** Landesnervenklinik M*****. Er ist seit 3.Juni 1959 voll entmündigt. Der Betroffene leidet an Schwachsinn höheren Grades mit erethischen Phasen und GM-Anfällen, somit an einer geistigen Behinderung, die bei unbeabsichtigtem Verlassen der Station eine Selbstgefährdung (Verletzungsgefahr, Verirren, Unterkühlung im Winter udgl.) bedeuten würde. Mit Note vom 5.Feber 1992 gab der Unterbringungsrichter des Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Der am 20.5.1949 geborene Wilhelm B***** befindet sich, nachdem er vorübergehend in einem Pflegeheim in Waidhofen/Thaya untergebracht war, seit 14.6.1988 in stationärer Behandlung der Niederösterreichischen Landes-Nervenklinik Mauer. Der vom Erstgericht im vorliegenden Verfahren beigezogene Sachverständige stellte am 21.4.1989 eine "Idiotie mit schweren psychomotorischen Störungen, Gehunfähigkeit, motorischer Unruhe und Kontaktunfähigkeit" fest (AS 7). Mit Beschluß vom 2... mehr lesen...
Norm: UbG §2
Rechtssatz: Kann ein Patient ein versperrtes Zimmer, eine versperrte Station, nicht ständig bedingungslos allein schon auf Grund seines freien Willens verlassen, sondern erst nach Ersuchen und unter Mitwirkung eines Pflegers, liegt ein geschlossener Bereich im Sinne des UbG dar. Entscheidungstexte 7 Ob 639/91 Entscheidungstext OGH 16.01.1992 7 Ob 639/91 Veröff: ... mehr lesen...