Begründung: Die Patientin war am 14. Jänner 2010 unfreiwillig in der Landesnervenklinik untergebracht. Es lag eine depressive Symptomatik sowie Demenz von mittel- bis höhergradigem Ausmaß vor. Überdies war die Patientin auch psychotisch. Dies bewirkte, dass sie nicht mehr ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufnahm. Der Abteilungsleiter beantragte die gerichtliche Genehmigung einer Elektrokrampftherapie als besondere Heilbehandlung iSd § 36 Abs 2 UbG. Es bestehe keine Behandlungsalt... mehr lesen...
Begründung: Hedwig R***** (im Folgenden Bewohnerin genannt) lebt in einem Pensionistenheim, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Sie leidet an fortgeschrittener Altersdemenz. Ihre höheren kognitiven Leistungen sind hochgradig eingeschränkt und sie ist nicht mehr in der Lage, ihre Bedürfnisse im vollen Ausmaß zu artikulieren und durchzusetzen. Bei Bedarf, etwa wenn sie versucht, eine [zur Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr erforderliche] PEG-Sonde zu entfernen, wird ih... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur Ei... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur Ei... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.7.1941 geborene Patientin wurde am 16.5.1997 ohne Verlangen im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, aufgenommen. Anläßlich der Anhörung am 21.5.1997 wurde die Unterbringung vorläufig und nach mündlicher Verhandlung mit Beschluß vom 3.6.1997 bis 11.7.1997 für zulässig erklärt. Am 17.5.1997 duschte die Patientin morgens. Am 18.5.1997 war ihr Pflegezustand so schlecht, daß sich andere Patienten massiv über die dadurch entstehende Ger... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte nach zwei im August und September 1991 für zulässig erklärten Unterbringungen (36 Ub 172/91 und 36 Ub 1919/91 je des Bezirksgerichtes *****) in der im vorliegenden Verfahren am 28. Oktober 1991 durchgeführten Erstanhörung die Unterbringung der Hermine M***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik ***** (neuerlich) für vorläufig zulässig, nachdem diese am 24. Oktober 1991 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert wor... mehr lesen...