Begründung: Der Kranke war von 8. 9. bis 7. 10. 2008 in der geschlossenen Station S 3 der I. psychiatrischen Abteilung der *****Klinik S***** untergebracht. Die Unterbringung erfolgte wegen Fremdgefährdung iSd § 3 Z 1 UbG. Anlässlich der Erstanhörung des Kranken am 11. 9. 2008 erklärte das Erstgericht die Unterbringung für vorläufig zulässig. Nach Einholung eines psychiatrischen Gutachtens verkündete das Erstgericht in der mündlichen Verhandlung am 22. 9. 2008 den Beschluss, dass di... mehr lesen...
Norm: UbG §14 Abs1
Rechtssatz: Der Patientenanwalt ist bei der Unterbringung ohne Verlangen nicht auf die Wahrnehmung der Rechte nach den §§ 33 bis 39 UbG beschränkt, sondern umfasst seine Vertretungsbefugnis auch andere subjektive Rechte, die dem Kranken nach sonstigen Bestimmungen zustehen (zum Beispiel Grundrechte). Die Vertretungsbefugnis des Patientenanwalts ist aber auf die Wahrnehmung solcher Rechte zu beschränken, die mit der Unterbring... mehr lesen...
Norm: UbG §14 Abs1UbG §28
Rechtssatz: Rechtsmittel "des Patientenanwaltes" können immer nur Rechtsmittel des von ihm Vertretenen sein, auch wenn sein Recht, den Rekurs zu erheben, vom Willen des Kranken unabhängig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 503/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 503/95 6 Ob 46/07v Entscheidungstext OGH 25.05... mehr lesen...
Norm: ABGB §249ABGB §283 Abs1UbG §14 Abs1
Rechtssatz: Das Vertretungsrecht des Patientenanwaltes erlischt mit dem Tod des Kranken. Anmerkung Nunmehr gegenteilig zum HeimAufG: RS0130202. Entscheidungstexte 5 Ob 503/95 Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 503/95 4 Ob 276/02w Entscheidungstext OGH 17.12.2002 4 Ob 276/... mehr lesen...