Entscheidungen zu § 31 Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/6/25 2Ob131/13y, 8Ob66/15m, 8Ob131/15w

Norm: KSchG §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Zweck dieser Regelung liegt darin, den nicht rechtskundigen Verbraucher vor Irrtümern, Überraschungen oder falschen Vorstellungen über besondere Vertragsinhalte zu schützen, die bei einer mündlichen Vereinbarung leichter entstehen können (Krejci in Rummel, ABGB³ II/4 § 31 KSchG Rz 2). Sie verlangt zunächst das Erfordernis der Schriftform, dh einen geschriebenen Text und die Unterschriften der Parteien (Ap... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.2014

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