Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3B-VG Art129b Abs2B-VG Art129eEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienTabakG §13a Abs3, §13b, §13c Abs2, §14 Abs4VStG §1 Abs2, §21, §50 Abs7, §51eOö VerwaltungssenatsG 1990 §10 Abs6, Abs6aGeschäftsverteilung 2011 und 2012 des UVS Oberösterreich
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Ermahnung des Inha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verwaltungsverfahren 1. Mit Strafverfügung des Bezirkshauptmanns von Braunau am Inn vom 21. Dezember 2010 wurden über den Beschwerdeführer zwei Geldstrafen in Höhe von je € 150,? verhängt, da dieser als Inhaber eines Gastgewerbebetriebes am 20. Dezember 2010 bei dem von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführten Lokalaugenschein gegen die im §13c Abs2 TabakG festgelegten Obliegenheiten verstoßen habe. Er habe in dem Lokal, welches nur aus einem ei... mehr lesen...