Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, heiratete am 11.06.2015 eine rumänische Staatsangehörige und wurde ihm eine Aufenthaltskarte für „Angehörige eines EWR-Bürgers“ mit der Gültigkeit vom 30.09.2015 bis zum 30.09.2020 ausgestellt. 2. Die am 11.06.2015 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX , vom 05.09.2017 (rechtskräftig mit 09.10.2017) geschieden (Scheidung im Einvernehmen). 3. Am 03.02.2021 fand v... mehr lesen...