Entscheidungen zu § 10 Abs. 5 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/24 2004/03/0007

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Kraftfahrlinienbetriebsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien als Konzessionsinhaber der Kraftfahrlinie Wien - Kladovo entgegen § 20 Z 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG), wonach die Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2008

RS Vwgh 2008/1/24 2004/03/0007

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §370;KflG 1999 §10 Abs5;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wenn § 10 Abs 5 KflG den Berechtigungswerber, sofern er keine natürliche Person ist, verpflichtet, der Aufsichtsbehörde einen Betriebsleiter zu benennen, so handelt es sich dabei nicht um eine Verwaltungsvorschrift, mit der eine von § 9 Abs 1 VStG abweich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2008

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