Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/12 2002/03/0133

1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß §§ 1, 3 und 4 Abs 1 Z 4 und 5 des Kraftfahrliniengesetzes 1952 idF BGBl Nr 128/1993 iVm § 52 Abs 2 des Kraftfahrliniengesetzes, BGBl I Nr 203/1999, die der mitbeteiligten Partei erteilte Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Braunau am Inn - Oberndorf/Sbg (2346) um folgende Teilstrecke erweitert: "Kreuzung B 156 Lamprechtshausener Straße/Kreuzung 1030 Habersdorfer Bez.Straße - 1030 Habersdorfer Bezirksstraße - Wannersdorf - 1030... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2006

RS Vwgh 2006/9/12 2002/03/0133

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §10 Abs2;
Rechtssatz: Die Mitteilung der belangten Behörde über das Erlöschen der Konzession von G S zum Betrieb einer bestimmten Linie und die Erteilung der Konzession zum Betrieb dieser Linie an die Beschwerdeführerin stellen keine Übertragung dieser Konzession durch den ehemaligen Konzessionsinhaber auf die Beschwerdeführerin dar, vielmehr wurde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/26 95/03/0145

I. 1. Mit Ansuchen vom 28. Mai 1991 habe der Beschwerdeführer die Erweiterung der von ihm betriebenen Kraftfahrlinie Gleinstätten - St.Martin i.S., Ort - Bahnhof Bergla, um die Strecke: Sulzhof, Abzweigung (Einmündung der Gemeindestraße aus Pistorf bzw. Großöden in die L 637) - Sulzhof, Abzweigung Otternitz - L 637 - Dornach, Abzweigung - L 637 - Gleinstätten, Sulmtalerhof - Gleinstätten, Volksschule, beantragt. Diesem Ansuchen sei vom Landeshauptmann von Steiermark mit Bescheid ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2000

RS Vwgh 2000/1/26 95/03/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;GewO 1994 §40 impl;KflG 1952 §10 Abs2;KflG 1952 §10 Abs3;KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;KflG 1952 §6 Abs1;
Rechtssatz: Als Verkehrsunternehmer, in deren Verkehrsbereich iSd § 4 Abs 1 Z 5 lit b KflG, BGBl 1952/84, die neue Linie ganz oder teilweise fällt, können nur Inhaber einer Kraftfahrlinienkonzession gelten ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2000

TE Vwgh Beschluss 1996/1/24 95/03/0320

Mit den angefochtenen Bescheiden stellte die belangte Behörde über Antrag (der jeweiligen mitbeteiligten Partei) gemäß § 8 Z. 1 und § 10 Abs. 2 und 3 Kraftfahrliniengesetz 1952 fest, daß die mitbeteiligten Parteien (jeweils) - in Ermangelung eigener Konzessionsrechte - nicht berechtigt seien, den Verkehr auf bestimmten Kraftfahrlinien gemäß § 10 Abs. 2 oder 3 Kraftfahrliniengesetz 1952 zu betreiben, sofern sie oder ein Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Konzession zum... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.01.1996

RS Vwgh 1996/1/24 95/03/0320

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;KflG 1952 §10 Abs2;KflG 1952 §10 Abs3;KflG 1952 §8 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 95/03/0321 - 95/03/0328
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/19 89/03/0125

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Februar 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 14. April 1986 von 17.00 bis 19.30 Uhr auf der Einbahnstraße am Hauptplatz in X parallel zur L nnn auf der Höhe der Apotheke (Haus Nr. 27) einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das heißt, innerhalb von 15 m vor/nach der dort angebrachten (dritten) Haltestellentafel wä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.1990

RS Vwgh 1990/9/19 89/03/0125

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: KflGDV 01te 1954 §10 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die StVO selbst enthält keine Bestimmung, auf welche Weise der Normunterworfene von den für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 24 Abs 1 lit e StVO erforderlichen Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels Kenntnis erlangt. Es genügt, wenn die Betriebszeiten aus den... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.1990

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