Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 KflG

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Kärnten 2003/06/11 KUVS-K1-1684/12/2002

Rechtssatz: Besteht weder ein Hinweis auf eine regelmäßige Beförderung von Personen in einer bestimmten, regelmäßig befahrenen Verkehrsverbindung noch ein Anhaltspunkt für vorher festgelegte Haltestellen, kann nicht von einem Kraftfahrlinienverkehr im Sinne der o.a. Bestimmung ausgegangen werden (Einstellung des Verfahrens). Schlagworte Kraftfahrlinie, Haltestellen, Personenbeförderung, Regelmäßigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.06.2003

TE UVS Steiermark 2001/02/05 30.9-109/2000

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5.11.1999, GZ.: 15.1 1999/2331, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 2.3.1999 um 16.30 Uhr mit dem Omnibus der Marke Setra S 213 H mit dem Kennzeichen, auf der A 9 (Pyhrnautobahn), im Gemeindegebiet von Spielfeld, auf Höhe Strkm 229,8, von Slowenien kommend in Fahrtrichtung Graz einen Kraftfahrlinienverkehr zwischen L und B L betrieben, ohne im Besitz einer hiefür notwendigen Konzession gewesen zu sein. Wegen dieser Übertretung wurd... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.02.2001

RS UVS Steiermark 2001/02/05 30.9-109/2000

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 1 Abs 3 KraftfahrlinienG wird durch die Vorhaltung, am 2.3.1999 um 16.30 Uhr mit einem bestimmten Omnibus auf der A 9 auf Höhe Strkm 229,8 von Slowenien kommend "einen Kraftfahrlinienverkehr zwischen Linz und Banja Luka betrieben zu haben, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession gewesen zu sein", nicht im Sinne des § 44a Z 1 VStG ausreichend umschrieben. Daraus gehen nämlich die Voraussetzungen für die Annahme eines Kraftfahrlinienbetriebes n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.02.2001

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