Entscheidungen zu § 50 Abs. 24 KBGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1996/11/5 10ObS2189/96a, 10ObS2349/96f, 10ObS2396/96t, 10ObS2425/96g, 10ObS2474/96p, 10ObS87/

Norm: ASGG §71ASGG §87B-VG Art94KBGG §50 Abs24
Rechtssatz: Dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz entsprechend haben die Arbeitsgerichte und Sozialgerichte nicht die Aufgabe, die von den Trägern der Sozialversicherung erlassenen, von den Versicherten bekämpften Bescheide zu überprüfen; sie haben vielmehr über die mit einer Klage vom Versicherten geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche nach Abschluss des mit einem über die so... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1996

RS OGH 1993/3/18 10ObS33/93, 10ObS43/01y, 10ObS150/01h, 10ObS211/01d, 10ObS119/08k, 10ObS166/10z, 10

Norm: ASGG §65ASGG §67KBGG §50 Abs24
Rechtssatz: Das durch die Klage des Versicherten eingeleitete gerichtliche Verfahren ist kein Rechtsmittelverfahren und hat daher keine kontrollierende Funktion. Das Gericht prüft vielmehr selbständig den durch die Klage geltend gemachten sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch. Entscheidungstexte 10 ObS 33/93 Entscheidungstext OGH 18.03.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1993

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