Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §88a
Rechtssatz: Rollerblades sind keine Fahrzeuge. Rollerbladesfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren; die Wahl der zulässigen Geschwindigkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab. Entscheidungstexte 2 Ob 171/04t Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 171/04t 2 Ob 44/08x ... mehr lesen...
Norm: StVO §68StVO §88a
Rechtssatz: Radfahrer dürfen auf Radwegen nebeneinander fahren. Die Anordnung in §68 Abs 2 letzter Satz StVO ist dabei-als Sondervorschrift des allgemeinen Rechtsfahrgebotes-ergänzend dahin auszulegen, dass Radfahrer beim Nebeneinanderfahren auf Radwegen so weit rechts zu fahren haben, dass sie dabei die gedachte Radwegmitte nicht überschreiten (vgl Kaltenegger, Der Radrennfahrer in der StVO, ZVR2002, 67 [69]). Was für R... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §3 B7StVO 1960 §76 Abs1StVO §88a
Rechtssatz: Beim Vorbeifahren an einem Fußgänger muß damit gerechnet werden, daß dieser falsch reagiert und sich im letzten Augenblick nicht aus der Gefahr weg, sondern in die Gefahr hinein begibt. Entscheidungstexte 11 Os 45/62 Entscheidungstext OGH 29.03.1962 11 Os 45/62 Veröff: EvBl 1962/300 S 357 = ZVR 1962/136 S 130 ... mehr lesen...