Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z4StVO §8 Abs1StVO §19 Abs6 BVIbStVO §19 Abs6a B VI hStVO §38 Abs2StVO §38 Abs4
Rechtssatz: Fahrzeuge, die auf der Nebenfahrbahn fahren, haben grundsätzlich keinen Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die auf kreuzenden oder einmündenden Straßen fahren. Von dieser Regel besteht eine Ausnahme für den Fall, dass in der die Nebenfahrbahn querenden oder in sie einmündenden Straße bereits vor der Nebenfahrbahn das Gefahrenzeichen "Achtun... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Z7StVO §2 Z8StVO §8 Abs1StVO §38 Abs4StVO §68 Abs2
Rechtssatz: Radweg ist nicht als Nebenfahrbahn im Sinne des Gesetzes aufzufassen. Entscheidungstexte 8 Ob 154/75 Entscheidungstext OGH 09.07.1975 8 Ob 154/75 Veröff: ZVR 1976/217 S 235 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0073358 ... mehr lesen...
Norm: StVO §8 Abs1StVO §19 Abs6 BVIb
Rechtssatz: Fahrzeuge, die aus einer Nebenfahrbahn kommen, sind nicht im fließenden Verkehr. Sie sind gegenüber einem im fließenden Verkehr auf der Hauptfahrbahn befindlichen Fahrzeug stets im Nachrang, auch wenn dieses von der Hauptfahrbahn abbiegend, eine Nebenfahrbahn überquert. Entscheidungstexte 11 Os 97/70 Entscheidungstext OGH 23.10.1970 ... mehr lesen...