Entscheidungen zu § 76a StVO 1960

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RS UVS Tirol 2003/07/29 2003/25/086-1

Rechtssatz: Wird einem Taxilenker das Befahren der Fußgängerzone vorgeworfen, ist ihm gleichzeitig vorzuhalten, dass er dabei nicht Fahrgäste hingebracht oder abgeholt hat. Ansonsten mangelt es an einer tauglichen Verfolgungshandlung. Schlagworte Taxilenker, Befahren, Fußgängerzone, Fahrgäste, hingebracht, abgeholt mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 29.07.2003

RS UVS Kärnten 1992/07/07 KUVS-733/1/92

Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 76a StVO geht hervor, daß die ausdrückliche Widmung eines innerstädtischen Bereiches als Fußgängerzone bedeutet, daß dieser Bereich nach Möglichkeit von jedem Fahrzeugverkehr freigehalten werden und primär der Benützung durch Fußgänger dienen soll. Bei Erlassen einer derartigen Verordnung dürfen daher weitere generelle Ausnahmen vom Verbot des Fahrzeugverkehrs, welche im § 76a StVO nicht enthalten sind, nicht zugelassen werden, sodaß zB eine generelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.07.1992

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