Entscheidungen zu § 65 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2014/10/10 2012/02/0159

I. Mit Straferkenntnis vom 31. Mai 2011 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 15. November 2010 um 19.27 Uhr ein Herrenfahrrad gelenkt zu haben, welches nicht den Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder, nämlich der Fahrradverordnung, entsprochen habe, weil es nicht mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen ausgerüstet gewesen sei (Spruchpunkt 1.), sowie dabei eine zweite Person auf dem Fahrrad mitgeführt zu haben, obwohl dieses Fahrrad hinsichtlich seiner Bauart zum Tra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.10.2014

RS Vwgh 2014/10/10 2012/02/0159

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FahrradV 2001 §1 Abs1 Z9;StVO 1960 §65 Abs3;
Rechtssatz: § 65 Abs. 3 StVO 1960 normiert zum Transport von Personen über acht Jahren, dass dieser nur unter Verwendung eines Fahrrades stattfinden darf, das hinsichtlich seiner Bauart den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Fahrräder zum Transport mehrerer Personen entspricht. Diese Anforderungen werden in § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.2014

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