Norm: StVO §65
Rechtssatz: § 65 Abs 1 idF der 20. StVO-Novelle bestimmt nun ausdrücklich, dass derjenige, der ein Fahrrad schiebt, nicht als Radfahrer gilt. Die nunmehr geäußerte Auffassung des Gesetzgebers zu dieser bestimmten Frage stellt ein Auslegungskriterium gegen die in der älteren Judikatur vertretene Rechtsauffassung dar, dass derjenige, der ein Fahrrad schiebt, ein Radfahrer im Sinn der StVO sei (ZVR 1969/78 ua). Die ein Fahrrad schie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. August 1986 kam es in Thaling, Gemeinde Mehrnbach, zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der Zweitbeklagte mit seinem Fahrrad am PKW des Klägers anstieß, wobei am PKW ein Schaden entstand, von welchem nach Berücksichtigung der Teilkaskoversicherung noch S 17.072 offen sind. Der Kläger begehrte, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, seinen Schaden zu ersetzen. Der Zweitbeklagte sei nämlich mit Beschluß vom 22. Februar 1979 voll entmündi... mehr lesen...
Norm: ABGB §273StVO §65
Rechtssatz: Auf eine Person, der ein Sachwalter zur Besorgung aller Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt wurde, ist § 65 StVO anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 8/89 Entscheidungstext OGH 28.02.1989 2 Ob 8/89 Veröff: ZVR 1989/153 S 268 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310StVO §3 CaStVO §19 Abs5StVO §65 Ca
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 19 Abs 5 StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 2 Ob 104/79 Europe... mehr lesen...
Norm: StVO §19 Abs6 BVIaStVO §65StVO §68 Abs1StVO §76 I
Rechtssatz: Das Aufsteigen auf ein am Fahrbahnrand geschobenes Fahrrad kann nicht als Einordnen in den fließenden Verkehr gewertet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 239/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 239/76 Veröff: ZVR 1977/251 S 326 8 Ob 14/81 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 ABGB IIbStVO §65
Rechtssatz: Die Schutzvorschrift des § 65 StVO richtet sich an die hinsichtlich radfahrender Kinder aufsichtspflichtigen Personen, deren Verschulden sich daher auch nicht auf die Zufügung des Schadens, sondern auf die Übertretung der Schutznorm im engeren Sinne beziehen muss. Entscheidungstexte 2 Ob 283/75 Entscheidungstext OGH 29.01.1976 2 Ob 283/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310StVO §3 B5StVO §65
Rechtssatz: § 65 StVO gestattet Kindern über zwölf Jahren die selbständige Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Radfahrer (hier: dreizehnjähriges Mädchen) und traut ihnen damit verkehrsgerechtes Verhalten zu. Dieses kann von den übrigen Verkehrsteilnehmern daher erwartet werden (Alleinverschulden der Dreizehnjährigen). Entscheidungstexte 2 Ob 256/74 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1310StVO §3StVO §65
Rechtssatz: Ein elfjähriges Kind, das mit behördlicher Bewilligung ein Fahrrad lenkt, ist hinsichtlich seines Verschuldens an einem Verkehrsunfall nicht wie ein mündiger Minderjähriger zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 148/69 Entscheidungstext OGH 03.07.1969 2 Ob 148/69 2 Ob 127/81 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §65
Rechtssatz: Auch ein das Fahrrad schiebender Radfahrer ist als Radfahrer zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 580/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 580/55 Veröff: ZVR 1956/2 2 Ob 411/61 Entscheidungstext OGH 03.11.1961 2 Ob 411/61 9 Os 348/61 Entschei... mehr lesen...