Entscheidungen zu § 54 Abs. 5 StVO 1960

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Steiermark 1998/02/25 30.17-149/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 1.8.1996, gegen 22.45 Uhr, den Pkw mit dem Kennzeichen (D) BA-EP598 auf der B 115 von Hieflau kommend in Richtung Großreifling gelenkt, wobei er kurz vor der Ortstafel Großreifling das Vorschriftszeichen Fahrverbot in beiden Richtungen gemäß § 52 Z 1 StVO 1960 mit der Zusatztafel nach 300 Meter und auf Höhe der KFZ Werkstätte B, mit der Zusatztafel nach 150 Meter mißachtet und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.02.1998

RS UVS Steiermark 1998/02/25 30.17-149/97

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde zur Last gelegt, er hätte das Vorschriftszeichen Fahrverbot (in beiden Richtungen) mit den Zusatztafeln nach 300 Metern und nach 150 Metern mißachtet und nicht die vorgesehene Umleitungsstrecke befahren. Diese angeführten Verkehrszeichen begründeten jedoch noch kein allgemeines Fahrverbot, da z.B. eine Zufahrt zur KFZ-Werkstätte Berger möglich und erlaubt gewesen ist. Sie wiesen vielmehr nur auf das (erst) für den Anfang der Baustelle verordnete Fahrve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.02.1998

TE UVS Wien 1993/08/26 03/12/2355/93

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 11.7.1991, um 18.42 Uhr, in Wien, H-straße, Richtung stadteinwärts, als Lenker des KFZ's mit dem Kennzeichen W-67 die durch Verbotszeichen gemäß §52 Z10a StVO kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überschritten zu haben, weil die Fahrgeschwindigkeit 96 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Meßgerät festgestellt worden sei (90 bis 99 km/h). Hiedurch habe der Ber... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.08.1993

RS UVS Wien 1993/08/26 03/12/2355/93

Rechtssatz: Ist durch eine Verordnung abweichend von der im Ortsgebiet gem §20 Abs2 StVO an sich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine höhere erlaubt, besteht keine Verpflichtung, entsprechend der Vorschrift des §51 Abs1 vierter Satz StVO die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel nach §54 Abs5 litb StVO anzugeben. Dies deshalb, weil nach dem Sinn der Vorschrift keine Veranlassung besteht, den Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, daß er - abweichend von der gesetzlic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.08.1993

RS UVS Kärnten 1992/06/23 KUVS-64/9/92

Rechtssatz: Voraussetzung für die Anbringung einer Zusatztafel gemäß § 51 Abs 1 StVO ist, daß der Geltungsbereich von mehr als einem Kilometer gegeben ist. Es bestehen keine Bedenken dagegen, ein bereits auf Grund einer früheren Verordnung an einem Aufstellungsort befindliches Straßenverkehrszeichen für eine inhaltlich gleichlautende, spätere Verordnung dort zu belassen oder weiter zu verwenden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.06.1992

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