Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §52 Z13a litc Abs1;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: Den Kraftfahrzeuglenker trifft die Pflicht zur gehörigen Aufmerksamkeit und er hat im Zweifel das Abstellen des Fahrzeuges zu unterlassen (Hinweis E 23.9.1994, 94/02/0286). Europea... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §52 Z13a litc Abs1;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: Den Kraftfahrzeuglenker trifft die Pflicht zur gehörigen Aufmerksamkeit und er hat im Zweifel das Abstellen des Fahrzeuges zu unterlassen (Hinweis E 23.9.1994, 94/02/0286). Europea... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K vom 11. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. April 2003 um 23.40 Uhr in K auf der A-12 bei km 24,000 in Fahrtrichtung Westen als Lenker eines näher bezeichneten Lastkraftwagens mit über 7,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 30 Abs. 1 Z. 4 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) iVm § 3 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 2002, BGBl. II Nr. 359/2002... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: IG-L 1997 §14 Abs1 idF 2002/I/102;IG-L 1997 §14 Abs6 idF 2002/I/102;StVO 1960 §52 Abs1;
Rechtssatz: Zum Inhalt der im § 14 Abs 6 IG-L angesprochenen "Anordnungen gemäß Abs 1" gehört auch ihr zeitlicher Geltungsbereich. Dieser hat daher Teil der Kundmachung der Anordnungen durch Straßenverkehrszeichen zu sein. European Case... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §52 Abs1;
Rechtssatz: Besteht die Beschilderung eines allgemeinen Fahrverbotes - ausgenommen Autoschalterzufahrt (hier: Bank) mit KFZ bis 1,5 Tonnen -, so verantwortet der Lenker der zuvor zunächst den Fahrzeugschalter in Anspruch nimmt, dann aber nicht sogleich weiterfährt, sondern sein Fahrzeug in der Straße an anderer Stelle parkt, um s... mehr lesen...