Entscheidungen zu § 45 Abs. 2b StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/22 2001/02/0161

Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung vom 30. Jänner 1991 wurde gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z. 1 und Abs. 2 lit. a StVO 1960 zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch und Schadstoffe, das Fahren mit Fahrzeugen, die mit Kies, Sand, Schotter oder Steinen beladen sind und deren Gesamtgewicht 7,5 t überschreitet, auf bestimmten Straßenzügen in Höchst, Lustenau, Mäder und Meiningen jeweils im Ortsgebiet verboten (mit Ausnahmen für den örtli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2002

RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0161

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung muss ein "erhebliches öffentliches Interesse" für die jeweilige vom Antragsteller beabsichtigte Fahrt bzw. "für alle Straßenbenützungen des Antragstellers von der annähernd gleichen Art" iSd § 45 Abs. 2b StVO 1960 gegeben sein - etwa wegen der Wichtigkeit des Transportgutes (Hinweis E 15.5.1996, 9... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2002

RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0161

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs2 lita;StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen von Verordnungen nach § 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 anzuwendenden besonders strengen Maßstab kann ein "erhebliches öffentliches Interesse" nur bei solchen Fahrten bejaht werden, die aus einem allgemeinen Interesse unbedingt erforderlich und unaufschiebbar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/4/17 95/03/0270

Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den "mit Eingabe vom 11.10.1993 bzw. 10.12.1993" gestellten Antrag der Beschwerdeführerin, ihr zum Zwecke der Beförderung von Gütern verschiedenster Art für bestimmte Lastkraftfahrzeuge "einschließlich mitgeführten Anhänger" eine Ausnahmebewilligung von dem auf der B 312 Loferer Straße bestehenden sektoralen Fahrverbot zu erteilen, gemäß §§ 45 Abs. 2a und 94a Abs. 1 StVO 1960 ab. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.04.1996

RS Vwgh 1996/4/17 95/03/0270

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2a;StVO 1960 §45 Abs2b;
Rechtssatz: Das Vorbringen, "wirtschaftlich gezwungen" zu sein, "ein Transportunternehmen in Liquidation zu führen und sämtliche Mitarbeiter zu entlassen was für die ganze Region gravierende Nachteile mit sich brächte", ist nicht geeignet, die Annahme eines "erheblichen öffentlichen Interesses" iSd § 45 Abs 2a StVO zu begründen. Das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.04.1996

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