Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2001/3/9 G267/99 ua

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (im folgenden: UVS Vbg.) sind Berufungsverfahren gegen Bescheide anhängig, mit denen die Berufungswerber wegen Übertretungen der StVO 1960 ermahnt oder zu Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt wurden. Den Berufungsverfahren ist gemeinsam, daß in keinem der Fälle eine Übertretung nach §99 Abs1 StVO 1960 vorlag und die Bestimmungen des §4 Abs5 StVO 1960 über das Verhalten bei einem Verkehrsun... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.03.2001

RS Vfgh 2001/3/9 G267/99 ua

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandStVO 1960 §4 Abs5StVO 1960 §99 Abs6 litaVStG §1 Abs2
Leitsatz: Sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen Verkehrsunfällen mit Personenschaden und solchen mit (bloßem) Sachschaden bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.03.2001

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