Entscheidungen zu § 38 Abs. 6 StVO 1960

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RS UVS Oberösterreich 1994/01/28 VwSen-101568/4/Bi/Fb

Beachte Hinweis auf VwGH v. 11.4.1973, Zl. 416/71. Rechtssatz: Bei grün blinkendem Licht ist der Fahrzeuglenker nicht verpflichtet, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit so herabzusetzen, daß er in der Lage ist, noch vor der Kreuzung anzuhalten; ist ihm ein Anhalten bei Gelblicht nicht mehr möglich, so trifft ihn vielmehr die Verpflichtung zur Weiterfahrt. Andererseits ist es dem Fahrzeuglenker aber auch nicht verboten, bereits bei grün blinkendem Licht vor der Haltelinie anzuhalten;... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.01.1994

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