Entscheidungen zu § 38 Abs. 4 StVO 1960

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE UVS Wien 2002/11/28 03/P/36/8971/2002

Zu I) und II) Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 17.7.2002, wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 17.5.2002 um 15:43 Uhr in Wien, B-Straße Kreuzung S-Straße am Schutzweg Richtung stadtauswärts das Kfz W-46 gelenkt und sei 1) insofern vorschriftswidrig bei Grün in die Kreuzung eingefahren, da er diese vor dem Rotlicht nicht mehr habe verlassen können und habe 2) einem Fußgänger, der einen Schutzweg habe erke... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.11.2002

RS UVS Wien 2002/11/28 03/P/36/8971/2002

Rechtssatz: Anzumerken ist, dass auf eine Tatumschreibung, wie sie die Erstbehörde im angefochtenen Straferkenntnis gewählt hat, ein Schuldspruch wegen Übertretung des ?§ 38 Abs 4 iVm § 18 Abs 3 StVO 1960" nicht gestützt werden könnte. So heißt es bloß, der Besch sei mit seinem Fahrzeug insofern ?vorschriftswidrig bei Grün in die Kreuzung" eingefahren, weil er diese vor dem Rotlicht nicht mehr habe verlassen können. § 18 Abs 3 StVO 1960 gilt auch für geregelte Kreuzungen, da gemäß § 38 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.11.2002

RS UVS Kärnten 1997/02/19 KUVS-219/1/97

Rechtssatz: § 38 Abs 4 StVO gebietet lediglich Rücksicht auf allenfalls noch auf der Kreuzung befindliche Fahrzeuge des Querverkehrs zu nehmen und ihnen die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen. Fährt der Beschuldigte bei Grünlicht in die Kreuzung ein und kommt es im Kreuzungsbereich verkehrsbedingt zum Stillstand, so ist ein solches Verhalten nach § 38 Abs 4 StVO nicht pönalisiert. Insbesondere geht aus dieser Bestimmung nicht hervor, daß bei Grünlicht nur dann in eine Kreuzung eingefahre... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.02.1997

RS UVS Vorarlberg 1996/03/14 1-0934/95

Beachte vgl. Erk. des VwGH vom 23.3.1979, Zl. 1203/78 Rechtssatz: Dem betreffenden Fahrzeuglenker wurde vorgeworfen, er sei in eine ampelgeregelte Kreuzung bei Grünlicht eingefahren, obwohl dies die Verkehrslage wegen Rückstau nicht zugelassen habe. Der §38 Abs4 StVO gebietet ua, Rücksicht auf allenfalls noch auf der Kreuzung befindliche Fahrzeuge des Querverkehrs zu nehmen und ihnen die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen. Wird jedoch auf einer ampelgeregelten Kreuzung bei Grün an d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 14.03.1996

RS UVS Steiermark 1995/05/18 30.5-150/94

Rechtssatz: Der Vorrang von entgegenkommenden, geradeausfahrenden Fahrzeugen bei Grünlicht auf einer ampelgeregelten Kreuzung, welcher beim Einbiegen nach links diesen Fahrzeugen einzuräumen ist, ist im § 38 Abs 4 StVO geregelt. Dabei stellt der Umstand, daß die Verkehrssignalanlage grünes Licht ausstrahlte, ein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG dar. Diesem Erfordernis kommt besondere Bedeutung zu, da die Berufungswerberin bereits im erstinstanzlichen Verfahren d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.05.1995

RS UVS Steiermark 1994/09/06 30.8-49/94

Rechtssatz: Der Verstoß gegen die Vorrangregeln, im konkreten Fall des § 38 Abs 4 (vierter Satz) StVO, setzt die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs 7 StVO voraus, wonach der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zu unvermitteltem Abbremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt hat. Damit lautet hier die verletzte Verwaltungsvorschrift § 38 Abs 4 i.V. mit § 19 Abs 7 StVO (vgl. VwGH 11.04.1984, 81/03/0170, sowie 14.05.1982, 81/02/0351). Schlagworte Straßenverkehrsordnung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.09.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/01/28 VwSen-101568/4/Bi/Fb

Beachte Hinweis auf VwGH v. 11.4.1973, Zl. 416/71. Rechtssatz: Bei grün blinkendem Licht ist der Fahrzeuglenker nicht verpflichtet, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit so herabzusetzen, daß er in der Lage ist, noch vor der Kreuzung anzuhalten; ist ihm ein Anhalten bei Gelblicht nicht mehr möglich, so trifft ihn vielmehr die Verpflichtung zur Weiterfahrt. Andererseits ist es dem Fahrzeuglenker aber auch nicht verboten, bereits bei grün blinkendem Licht vor der Haltelinie anzuhalten;... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.01.1994

TE UVS Wien 1992/11/26 03/12/2617/92

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, am 24.3.1992, um 17.20 Uhr, in Wien, S-Allee, Kreuzung E-straße, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W-22 Fußgängern und Radfahrern, die sich auf einem Schutzweg befanden, nicht das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht zu haben. Hiedurch habe der Berufungswerber die Bestimmung des §9 Abs2 StVO verletzt, weswegen gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe von S 1.000,--... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.11.1992

RS UVS Wien 1992/11/26 03/12/2617/92

Rechtssatz: Behindert und gefährdet ein Fahrzeuglenker auf einer durch eine Verkehrslichtsignalanlage geregelten Kreuzung beim Einbiegen nach links die bei Grünlicht den Schutzweg benützenden Fußgänger, so ist dieses Verhalten der Bestimmung des §38 Abs4 2 Satz StVO zu unterstellen. Schlagworte Schutzweg, Fußgänger, Behinderung, Verkehrslichtsignalanlage, abbiegendes Kraftfahrzeug, Tatanlastung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.11.1992

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