Entscheidungen zu § 26a Abs. 4 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/3/23 87/02/0206

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;StVO 1960 §26a Abs4;
Rechtssatz: Ist das Abstellen des Postfahrzeuges in "erster Spur" (sohin am Fahrbahnrand) faktisch und rechtlich möglich gewesen, ohne das sich ein Anhaltspunkt dafür bietet, dass damit den Erfordernissen des "Betriebseinsatzes" nicht Rechnung getragen hätte werden können, so stellt sich die Frage nach der wesentlichen Beeinträchtigu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

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