Entscheidungen zu § 26a Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/3/9 2000/02/0128

Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 15. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. März 1998 um 18.40 Uhr in Wien 5 an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Linienbusses (der Linie 14A) beim Abfahren aus der Haltestelle andere Straßenbenützer gefährdet, indem er einen auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuglenker zu einem Ausweichmanöver nach links gezwungen und ein in der Gegenrichtung fahrendes Fah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.03.2001

RS Vwgh 2001/3/9 2000/02/0128

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 26a Abs. 2 dritter Satz letzter Halbsatz StVO liegt in der Gefährdung anderer Straßenbenützer durch den Lenker eines Omnibusses des Kraftfahrlinienverkehrs beim Abfahren aus einer gekennzeichneten Haltestelle. Nach § 99 Abs. 2 lit. c StVO müssen zu dem an sich strafbaren Verhalten des Täters noch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2001

RS Vwgh 2001/3/9 2000/02/0128

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da die besondere Rücksichtslosigkeit ein strafsatzändernder Umstand des § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist, muss dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der Umschreibung der Tat iS des § 44a Z. 1 VStG seinen Ausdruck finden (Hinweis: E 11.1.1984, Zl. 82/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2001

RS Vwgh 2001/3/9 2000/02/0128

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die besondere Rücksichtslosigkeit iSd § 99 Abs. 2 lit. c StVO ist ein strafsatzändernder Umstand; sie ist im Verhalten des Täters gegenüber den anderen Straßenbenützern begründet und liegt dann vor, wenn zu einem Tatbestand der StVO, der eine mangelnde Rücksichtnahme gegenüber anderen Straßenbenützern beinhaltet, ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2001

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