Entscheidungen zu § 24 Abs. 1i StVO 1960

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RS UVS Steiermark 1998/02/09 30.11-1/97

Rechtssatz: Die Erlassung einer Fußgängerzone am gesamten Platz eines Innenstadtbereiches, und zwar einschließlich einer im Privateigentum stehenden dazugehörigen dreieckigen Fläche, erscheint rechtmäßig, wenn diese gesamte einheitlich gestaltete Fläche seit langer Zeit (beispielsweise 20 bis 30 Jahre) durch stillschweigende Widmung dem Gemeingebrauch unterliegt, da sicher ein Bedürfnis besteht, diesen gesamten innerstädtischen Platz zum Zwecke der Verkehrsberuhigung zur Fußgängerzone zu e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.02.1998

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