IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Schmalzl über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.04.2021, Zl ***, betreffend Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, mit der Maßgabe, dass im Spruch: des angef... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Hengl über die Beschwerden des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen ? das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 11.4.2019, ***, wegen einer Übertretung der StVO (LVwG-2019/31/1000), sowie ? den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 11.4.2019, ***, wegen Entziehung der Lenkberechtigung (LVwG-2019/31/0999), nach Durchführung einer ... mehr lesen...