Entscheidungsgründe: Am 6. Juli 1985 ereignete sich gegen 12,35 Uhr auf der Machland-Landesstraße bei Km 6,0 (Freilandgebiet) im Bereich der Einmündung der nach § 19 Abs 4 StVO benachrangten Oberwagramer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an dem Christian E***, der Sohn der Kläger, als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen O-47.766 und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen O-147.749 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbekl... mehr lesen...