Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 StVO 1960

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2022/5/9 LVwG-411-22/2022-R11

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde des G K, H, vertreten durch Meier Gürtler Rechtsanwälte, Bludenz, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 2. Februar 2022 betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bes... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.05.2022

RS Lvwg 2022/5/9 LVwG-411-22/2022-R11

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.05.2022 Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3StVO 1960 §16 Abs1
Rechtssatz: Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit:   Der  Beschwerdeführer  hat  ein  Kraftfahrzeug gelenkt  und  ist  trotz  Gegenverkehr  auf  die Gegenfahrbahn gefahren. Dabei war der Gegenverkehr so nah, dass ein gefahrloses Überholen (oder Ausscheren) praktisch ausgeschlossen war. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 09.05.2022

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