Entscheidungen zu § 15 Abs. 5 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/20 92/03/0274

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. März 1990 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gegen 6.45 Uhr im Gemeindegebiet Mürzhofen/Allerheiligen i.M. - St. Marein/St. Lorenzen auf der S 6 aus Richtung Mürzzuschlag kommend in Richtung Bruck an der Mur fahrend gelenkt und dabei auf dem Streckenabschnitt, beginnend nach der Abfahrt Allerheil... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.1993

RS Vwgh 1993/4/20 92/03/0274

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §15 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/03/0275
Rechtssatz: Ein Tachographenschaublatt und dessen Auswertung durch einen Sachverständigen kann durchaus geeignet sein, über den maßgebenden Sachverhalt (abr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1993

RS Vwgh 1986/7/4 86/18/0097

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 5 der StVO 1960 verbietet schlechthin jede Erhöhung der Geschwindigkeit unter den dort weiter genannten Umständen; dem Bfr musste demnach nicht eine "relevante Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit" zum Vorwurf gemacht werden, damit der Tatbestand des § 15 Abs 5 legcit als hergestellt angesehen werden konnte. Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1986

RS Vwgh 1984/10/12 84/02/0096

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §12 Abs1StVO 1960 §15 Abs5StVO 1960 §7 Abs1VStG §31 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die falsche Angabe eines Wiener Gemeindebezirkes der zutreffenden Umschreibung eines Tatortes dann nicht Abbruch tut, wenn der Tatort auf andere Weise klar umschrieben ist. Ferner Ausführungen über die Unzulässigk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1984

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