Entscheidungen zu § 100 Abs. 1 StVO 1960

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RS UVS Steiermark 1994/11/08 303.11-17/94

Rechtssatz: Von einer Primärarreststrafe nach § 100 Abs 1 StVO ist abzusehen, wenn die zweite Alkoholtestverweigerung (es bestand noch eine andere einschlägige Vorstrafe) als Lenker eines Fahrrades ohne nachteilige Folgen begangen wurde. Schlagworte Straßenverkehrsordnung Primärarrest mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.11.1994

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