Norm: ASVG §135 Abs1BSVG §85 Abs1B-KUVG §63 Abs1GSVG §91 Abs1
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, daß durch Transsexualität aufgelaufene und im Zusammenhang mit einer genitalverändernden Umwandlungsoperation stehende psychotherapeutische Behandlungskosten vor Inkrafttreten der 50. ASVG-Novelle erstattungsfähige Kosten der Krankenbehandlung sind, ist, daß diese Krankenbehandlung entweder (soweit sie auf medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen... mehr lesen...