Norm: ASVG §86 Abs3GSVG §55 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Für den Anfall der Leistung ist letztlich die vollständige Aufgabe einer bestimmten Tätigkeit entscheidend ist; das Anknüpfen an das aufrechte Dienstverhältnis hat - wie die Bezugnahme auf Änderungskündigungen zeigt - die Bedeutung, dass bei unverändertem Aufrechtbleiben des Dienstvertrages keine Gewähr besteht, dass die bisherige Tätigkeit nicht weiterhin verrichtet wird bzw sogar verrichtet... mehr lesen...
Norm: ASVG §86ASVG §254 Abs1GSVG §55 Abs2 Z2GSVG 113 Abs1GSVG §113 Abs2
Rechtssatz: Die Neuregelung des § 86 Abs 3 Z 2 ASVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 verfolgt offenbar den Zweck, Versicherte vom Leistungsbezug auszuschließen, die zwar objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihrer versicherten Tätigkeit nachzugehen, aber auf Kosten ihrer Gesundheit oder aus Entgegenkommen ihres Arbeitgebers ihre bisherige Berufstätigkeit fortsetzen. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86ASVG §254 Abs1GSVG §55 Abs2 Z2GSVG 113 Abs1GSVG §113 Abs2
Rechtssatz: Die Neuregelung des § 86 Abs 3 Z 2 ASVG durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 verfolgt offenbar den Zweck, Versicherte vom Leistungsbezug auszuschließen, die zwar objektiv nicht mehr in der Lage sind, ihrer versicherten Tätigkeit nachzugehen, aber auf Kosten ihrer Gesundheit oder aus Entgegenkommen ihres Arbeitgebers ihre bisherige Berufstätigkeit fortsetzen. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86ASVG §254 Abs1GSVG §55 Abs2 Z2 litb
Rechtssatz: Nach § 86 Abs 3 Z 2 dritter Satz ASVG ist für den Anfall einer Invaliditätspension zusätzlich zu den in § 86 Abs 3 Z 2 erster und zweiter Satz ASVG genannten Voraussetzungen die Aufgabe der Tätigkeit, aufgrund welcher der Versicherte als invalid gilt, erforderlich. Diese Regelung dient der Vermeidung von Missbräuchen. Es soll verhindert werden, dass neben dem Bezug einer Pension aus ... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z1BSVG §51 Abs2 Z1GSVG §55 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 86 Abs 3 Z 1 ASVG ist nicht analog auf alle Pensionsansprüche, insbesondere auch solche von geistig behinderten Erwachsenen, anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 92/97w Entscheidungstext OGH 16.12.1997 10 ObS 92/97w Veröff: SZ 70/263 10 ObS 208/99g Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z1BSVG §51 Abs2 Z1GSVG §55 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 86 Abs 3 Z 1 ASVG ist nicht analog auf alle Pensionsansprüche, insbesondere auch solche von geistig behinderten Erwachsenen, anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 92/97w Entscheidungstext OGH 16.12.1997 10 ObS 92/97w Veröff: SZ 70/263 10 ObS 208/99g Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z1BSVG §51 Abs2 Z1GSVG §55 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die rückwirkende Antragstellung im Sinne des § 86 Abs 3 Z 1 ASVG ist auch möglich, wenn der Minderjährige gesetzlich vertreten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 92/97w Entscheidungstext OGH 16.12.1997 10 ObS 92/97w Veröff: SZ 70/263 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs3 Z1BSVG §51 Abs2 Z1GSVG §55 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die rückwirkende Antragstellung im Sinne des § 86 Abs 3 Z 1 ASVG ist auch möglich, wenn der Minderjährige gesetzlich vertreten ist. Entscheidungstexte 10 ObS 92/97w Entscheidungstext OGH 16.12.1997 10 ObS 92/97w Veröff: SZ 70/263 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...