Norm: ASVG §255 Abs1ASVG §273 Abs1BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §2GSVG §153
Rechtssatz: Der Begriff der Berufsunfähigkeit im Sozialversicherungsrecht ist - trotz weitgehend gleicher Wortwahl in den entsprechenden Bestimmungen - anders definiert als in § 2 der Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch vom Invaliditätsbegriff in der Unfallversicherung unterscheidet sich der Begriff der Berufsunfähigkeit in de... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...