Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 20.8.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9.6.1987 auf Wochengeld nach dem Betriebshilfegesetz (BHG) ab, weil sie nicht zum Personenkreis des § 1 leg.cit. gehöre. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, anspruchsberechtigt zu sein und begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Wochengeldes nach dem BHG im außer Streit gestellten Ausmaß von 28.250 S. Die beklagte Partei be... mehr lesen...