Entscheidungen zu § 41 Abs. 3 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Beschluss 1999/3/22 96/10/0101

Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von Waldgrundstücken in den KG F. und M. Am 2. Mai 1994 stellten sie bei der Bezirkshauptmannschaft H. den Antrag, das Betreten der Grundstücke in der Zeit vom 15. Mai bis 30. November 1994 zu verbieten. Begründend wurde dargelegt, durch die Errichtung eines Naturschutzgebietes und durch die laufenden "fruchtlosen Proklamationen" eines Nationalparks habe der Zustrom von Waldbesuchern stark zugenommen. Dadurch steige das Risiko eines Waldbrandes gan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.03.1999

RS Vwgh 1999/3/22 96/10/0101

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §41 Abs1;ForstG 1975 §41 Abs2;ForstG 1975 §41 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/10/0102
Rechtssatz: Ein nach § 41 Abs 2 ForstG 1975 zu erlassendes Verbot stellt eine Verordnung dar, auf deren Erlassung niemand einen Anspruch hat. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1999

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