Entscheidungen zu § 4 Abs. 3 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/22 98/10/0423

Die beschwerdeführenden Parteien stellten am 12. Juni 1997 bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr/Land (BH) den Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung einer 0,65 ha großen Teilfläche des Grundstückes Nr. 1323/2 der KG T. Im Zuge dieses Rodungsverfahrens wurde von der BH von Amts wegen ein Waldfeststellungsverfahren gemäß § 5 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) eingeleitet. Mit Bescheid vom 5. Dezember 1997 stellte die BH unter Berufung auf die §§ 5 und 4 Abs. 3 ForstG fest, dass d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.01.2002

RS Vwgh 2002/1/22 98/10/0423

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §143;ForstG 1975 §144;ForstG 1975 §4 Abs3;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall besteht im Hinblick auf ein zivilgerichtliches Urteil (mit dem die beschwerdeführenden Parteien daraufhin verpflichtet worden sind, die auf einer näher bezeichneten Teilfläche eines Grundstücks vorgenommene Aufforstung rückgängig zu machen und den früheren Zustand durch Entfernung der gesetzten Waldpf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2002

RS Vwgh 2002/1/22 98/10/0423

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §143;ForstG 1975 §144;ForstG 1975 §4 Abs3;
Rechtssatz: Aus dem System der Regelungen betreffend die Förderung der Aufforstung aus Bundesmitteln (§§ 4 Abs. 3, 143, 144 ForstG 1975) ergibt sich ohne weiteres als Gesetzeszweck die nachhaltige Schaffung von Waldbestand auf den geförderten Grundflächen. Der Sicherung dieses Zweckes dient auch die allein an die Gewährung der För... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/14 88/03/0193

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 27. Februar 1987 wurde über Antrag der mitbeteiligten Parteien im Spruchpunkt I.1. der Beschwerdeführerin gemäß § 64 des OÖ Jagdgesetzes 1964 (JG) aufgetragen, zur Vorkehrung von Wildschäden in den Kulturen der mitbeteiligten Parteien um bestimmte Teilflächen ihrer Liegenschaft einen geschlossenen Wildzaun mit einer Höhe von 1,5 m laut Lageplan zu errichten und zu erhalten, und zwar Teilfläche 1 (ca. 0,5 ha) und Teilfläche 2 (ca. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.11.1990

RS Vwgh 1990/11/14 88/03/0193

Index: L65004 Jagd Wild Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §38;ForstG 1975 §1 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §4 Abs3;JagdG OÖ 1964 §64;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Schutzobjekt Wald iSd § 64 OÖ JagdG vorliegt, stellt keine Vorfrage dar, über die die hiefür zuständige Behörde im Verfahren über einen Wildschadenersatz abschließend und bindend auch für das Verfahren betreffend ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1990

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