Entscheidungen zu § 18 Abs. 2 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/1 90/10/0203

Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 5. Juli 1988 wurde gemäß §§ 17 und 18 des Forstgesetzes 1975 in der Fassung der Forstgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: FG), der Beschwerdeführerin nachträglich die Bewilligung zur dauernden Rodung von Teilflächen der angeführten Waldgrundstücke zum Zwecke der Errichtung der Tauernautobahn-Scheitelstrecke Abschnitt X unter insgesamt 19 Vorschreibungen erteilt. In der dagegen erhobenen Berufung bekämpfte die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.1991

RS Vwgh 1991/7/1 90/10/0203

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z7;ForstG 1975 §18 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Der Behörde ist es keineswegs verwehrt, zivilrechtliche Vereinbarungen der Parteien im Bescheid (in der
Begründung: ) festzuhalten. Etwas anderes ist es aber, diese Vereinbarungen zum Gegenstand einer Vorschreibung zu machen. Denn dadurch würde ihr rechtlicher Char... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1991

RS Vwgh 1991/7/1 90/10/0203

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z7;ForstG 1975 §18 Abs2;ForstG 1975 §18 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei dem im ForstG 1975 wiederholt verwendeten Ausdruck "Vorschreibungen" (vgl etwa § 18 Abs 2 und 3 sowie § 174 Abs 1 lit a Z 7) handelt es sich offensichtlich um den Überbegriff über die in § 18 ForstG 1975 vorgesehenen Nebenbestimmungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1991

RS Vwgh 1988/10/10 87/10/0200

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §18 Abs1 litc;ForstG 1975 §18 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0231 E 19. November 1985 RS 3 Stammrechtssatz Sowohl das Angebot einer Ersatzfläche als auch denen Größe stellt kein wesentliches Sachverhaltselement für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufgrund eines neuerlich gestellten Antrages a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1988

RS Vwgh 1988/10/10 87/10/0200

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §18 Abs1 litc;ForstG 1975 §18 Abs2;
Rechtssatz: Das Angebot einer Ersatzaufforstungsfläche ist für die Prüfung der Berechtigung eines Rodungsantrages nicht wesentlich, weil der Frage der Erstaufforstung im Hinblick auf § 18 Abs 1 lit c und Abs 2 ForstG erst für den Fall der Bewilligung der Rodung Bedeutung zukommt. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.10.1988

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