Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren zu GZ XXXX wurde nach schriftlicher Aufforderung der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: FMA), zur Rechtfertigung vom 22.11.2019 (ON 08; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint), zugestellt am 28.11.2019 von der Beschwerdeführerin¸ der XXXX (im Folgenden auch: E-GmbH), eine Stellungnahme mit Schreiben vom 13.12.2019 (ON 9), ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 27.03.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 02.03.2019 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 10.04.2019 der Finanzmarktaufsicht (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 11.04.2019, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 06.03.2018 bis 06.09.2018 Geschäftsführer der inzwischen gelöschten XXXX GmbH, eingetragen im Firmenbuch zu FN XXXX mit Sitz in XXXX (zuvor in XXXX ). Sie haben als ehem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz "belBeh" oder "FMA") vom 10.04.2019 zu XXXX wendet sich gegen die XXXX als Beschuldigte (beschwerdeführende Partei, kurz "bfP"). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantworten: Die XXXX verfügte im Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX , nunmehr: XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: (wörtlich): "Die XXXX (in der Folge: XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX Im Hinblick auf die in § 99d B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX , ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.05.2017 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführenden Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXX, FN XXXX ) ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.04.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (in der Folge: XXXXXXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX. Im Hinblick auf die in § 99d BWG vorgesehene M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin" oder "haftungspflichtige Gesellschaft") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagenges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 16.12.2016 richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: "I. Die XXXX ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift XXXX , mit einer Konzession unter anderem für das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Weiters ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis vom 13.09.2016 wendet sich gegen die XXXX XXXX : "Die XXXX GmbH (in der Folge: XXXX ; FN XXXX ), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Sitz in XXXX , hat gemäß § 99d BWG zu verantworten, dass die XXXX im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 in den Geschäftsmodellen ‚ XXXX ', ‚ XXXX ' und ‚ XXXX ' keine angemessenen und geeigneten Verfahren und Strategien für die Risikobewertung eingeführt... mehr lesen...