Entscheidungen zu § 46a FLAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1998/6/16 4Ob147/98s

Norm: FamLAG §46aJWG §40
Rechtssatz: Das Familienlastenausgleichsgesetz versteht - wie sich aus seinem klaren Wortlaut, insbesondere auch aus § 46a ergibt - unter "Person" nur eine natürliche Person, nicht aber auch eine Institution nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz, die Pflege und Erziehungsleistungen im Rahmen der Erziehungshilfe erbringt. Für eine direkte - wie auch indirekte - Inanspruchnahme der Familienbeihilfe durch den die volle Erziehung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1998

TE OGH 1998/6/16 4Ob147/98s

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.06.1998

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten