Entscheidungen zu § 30n FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/26 2004/15/0008

Die im Jahr 1981 geborene Erstbeschwerdeführerin hat ihren Familienwohnsitz bei ihren Eltern in Muhr. Aufgrund des Lehrvertrages vom 5. August 1997 wurde sie bis zum 4. August 2000 in einem in der Stadt Salzburg gelegenen Lehrbetrieb zur Friseurin ausgebildet. Sie verfügte über eine Wohnmöglichkeit in einem in der Stadt Salzburg gelegenen Lehrlingsheim. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Vater der Erstbeschwerdeführerin. Unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Beih 93" stellte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2004/15/0008

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs5;FamLAG 1967 §30j Abs1 idF 1999/I/023;FamLAG 1967 §30k Abs1 idF 1996/201;FamLAG 1967 §30n Abs2 idF 2002/I/158;FamLAG 1967 §30n idF 1994/511; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/15/0013 E 26. Jänner 2006 2006/14/0058 E 29. März 2006
Rechtssatz: Die Ausführungen im hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2006, 2003/15/0134, ergangen zur ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

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