Entscheidungen zu § 30c Abs. 4 FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/26 2003/15/0134

Der im Jahr 1986 geborene Erstbeschwerdeführer hat seinen Familienwohnsitz in seinem Elternhaus in Unternberg (Lungau). Er war u.a. in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 Schüler einer HTL in der Stadt Salzburg, wo er im Internat St. untergebracht war. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Beih 81" stellte der Erstbeschwerdeführer durch seinen gesetzlichen Vertreter am 28. Oktober 2000 (für das Schuljahr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2003/15/0134

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs5;FamLAG 1967 §30c Abs4;FamLAG 1967 §30f Abs2 idF 1996/201; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/15/0132 E 26. Jänner 2006 2003/15/0129 E 2. März 2006 2003/15/0130 E 2. März 2006 2006/14/0056 E 29. März 2006
Rechtssatz: Im Erkenntnis vom 4. Mai 1982, 82/14/0050, hat der Verwaltungsgerichtshof für die seinerzeitige Rechtslage au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/23 97/14/0149

Der Beschwerdeführer ist für seine beiden Söhne unterhaltspflichtig und bezieht für sie Familienbeihilfe. Da sich im Bereich des Hauptwohnortes bzw des Bezirkes keine den Berufswünschen der beiden Söhne entsprechende höhere technische Lehranstalt befindet, besuchten sie sowohl im Schuljahr 1994/95 als auch 1995/96 Schulen, die so weit vom Hauptwohnort entfernt sind, daß ihnen eine tägliche Zurücklegung der Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und der jeweiligen Schule nicht möglich w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1998

RS Vwgh 1998/6/23 97/14/0149

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §30c Abs4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht offensichtlich davon aus, daß der Schulweg idR mehrmals in der Woche zurückgelegt wird. Die Wegstrecke zwischen dem Hauptwohnort und einer weiteren Wohnung als Zweitunterkunft wird jedoch zumeist an Wochenenden zurückgelegt. Daraus ergibt sich, daß der Wegfall des §30c Abs 4 FamLAG ab dem Schuljahr 1995/96 nicht durc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1998

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