Entscheidungen zu § artikel9 Abs. 2 EMRK

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1993/9/27 B1122/92

Entscheidungsgründe: 1.1. Der Verein "S Y Austria, Verein für interkonfessionelle Meditation" in Wien erhob am 21. April 1992 bei der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (RFK) eine Beschwerde gemäß §27 RFG, worin es ua. wörtlich hieß: "Die Beschwerde richtet sich gegen einen Bericht, der Teil der Zeit im Bild 2 (später als 22.00 Uhr) vom 12. März 1992 war. Dieser Bericht betrifft 'S Y' und beginnt mit der Wiedergabe eines Bildes von S M N D, der Gründerin von S Y. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 27.09.1993

RS Vfgh 1993/9/27 B1122/92

Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art14EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art9 Abs2RundfunkG §2StV St Germain 1919 Art63 Abs2
Leitsatz: Abweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung der Rundfunkkommission bezüglich einer nicht vorliegenden Verletzung des Objektivitätsgebotes durch eine Fernsehberichterstattung über den beschwerdeführenden Verein; weder civil right... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.09.1993

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