Entscheidungen zu § artikel6 Abs. 1 EMRK

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2022/1/12 13Os91/21p

Norm: StPO §43 Abs1 Z3EMRK Art6 Abs1
Rechtssatz: Dass ein Richter ein gegen Beteiligte anhängig gewesenes Strafverfahren erledigt hat, ist nicht per se geeignet, seine Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu setzen. Entscheidungstexte 13 Os 91/21p Entscheidungstext OGH 12.01.2022 13 Os 91/21p Beisatz: Wurde allerdings im früheren Urteil mit Bezug auf die (den nunmehrig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.2022

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