Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1991/5/28 4Ob43/91

Begründung: Die Erstbeklagte betreibt seit Ende Oktober 1990 in Wien-Vösendorf (bei der "Shopping City Süd"), die Zweitbeklagte in Wien-Simmering (im "HUMA-Zentrum") den Detailhandel mit Elektrogeräten. Für diese beiden Elektrogeschäfte haben die Beklagten gemeinsam in ganz-, doppel- oder mehrseitigen Zeitungsanzeigen (ua) mit folgenden Schlagworten geworben: - "Europas großer Fachmarkt mit dem Riesenangebot an: TV-Video-HiFi-CDs-Elektro-Foto-Computer" - "Europas großer Fachmarkt fü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.05.1991

RS OGH 1991/5/28 4Ob43/91

Norm: UWG §2 D10UWG §39 Abs1
Rechtssatz: Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können. Entscheidungstexte 4 Ob 43/91 Entscheidungstext OGH 28.05.1991 4 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1991

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