Entscheidungen zu § 33c Abs. 3 UWG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/25 93/04/0011

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides betreibt die Beschwerdeführerin das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 beschränkt auf den Handel mit orientalischen Teppichen im Standort I, M-Straße 5. Am 27. Oktober 1992 beantragte sie die Erteilung der Bewilligung zur Ankündigung eines Ausverkaufes im Zeitraum vom 16. November 1992 bis zum 15. Mai 1993. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. Dezember ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1993

RS Vwgh 1993/2/25 93/04/0011

Index: 26/01 Wettbewerbsrecht50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AusverkaufsV 1933;UWG 1984 §33b Z4 idF 1992/147;UWG 1984 §33c Abs3 idF 1992/147;WettbewerbsderegulierungsG 1992;
Rechtssatz: Nach § 33c Abs 3 UWG ist die Bewilligung ua zu verweigern, wenn keine
Gründe: iSd § 33B Z 4 vorliegen oder wenn der Verkauf nicht für einen durchgehenden Zeitraum angekündigt werden soll. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1993

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