Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 AMFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/27 89/08/0031

Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnises des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Mai 1988, Zl. 87/08/0309, verwiesen. Demnach hängt die strittige Beitragspflicht des Beschwerdeführers für Zeiträume in den Kalenderjahren 1984 bis 1986 ausschließlich davon ab, ob seine Dienstnehmerinnen M und Z, die in diesen Zeiträumen von ihm als Serviererinnen mit Inkasso mit einer variablen Wochenarbeitszeit vom 28 bis 36 Stunden (M) bzw.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1990

RS Vwgh 1990/11/27 89/08/0031

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §27 Abs1 litd;AMFG §29;AMFG §30;VwRallg;
Rechtssatz: Kurzarbeit im Sinne der üblichen arbeitsrechtlichen, dem AMFG zugrunde liegenden Terminologie verrichten Arbeitnehmer, die in einer auf Grund wirtschaftlicher bzw betrieblicher Notwendigkeiten vorübergehend reduzierten Arbeitszeit mit entsprechender Engeltkürzun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1990

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