Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/26 2006/19/0002

Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, gelangte am 18. August 2005 in das Bundesgebiet und beantragte Asyl. Nach seiner Einvernahme am 30. August 2005 und am 2. September 2005 wies das Bundesasylamt den Asylantrag mit Bescheid vom 13. September 2005 gemäß § 5 Abs. 1 des Asylgesetzes 1997 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 101/2003 (AsylG) als unzulässig zurück. Es stellte fest, für die Prüfung des Asylantr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1998/5/8 96/19/1803

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. April 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung wie folgt: "Berufungen sind gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen. Da die Zustellung rechtswirksam am 6. Juli 1994 erfolgte und ihre Berufung erst am 23. November 1994 und daher verspätet eingebracht wurde, war spruc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.05.1998

RS Vwgh 1998/5/8 96/19/1803

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §23 Abs1;ZustG §23 Abs2;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung gem § 23 Abs 1 ZustG ohne Zustellversuch bedeutet, daß eine Hinterlegung durchzuführen ist, ohne daß vorerst versucht werden müßte, den Empfänger an einer Abgabestelle anzutreffen. Keinesfalls kann aber auch auf die Hinterlegung selbst verzichtet werden. § 23 Abs 1 ZustG spricht ausdrücklich davon, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.05.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/12 96/07/0203

Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den in einer abfallrechtlichen Angelegenheit ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Klosterneuburg vom 9. Juli 1993 als verspätet zurückgewiesen, welche Entscheidung die belangte Behörde zusammengefaßt mit folgenden Erwägungen begründet hat: Der bekämpfte gemeindebehördl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.12.1996

RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0203

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §23 Abs1;ZustG §23 Abs2;ZustG §23 Abs3;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Durch das Unterbleiben der in § 23 Abs 3 ZustG für den Fall ihrer Zweckmäßigkeit vorgesehenen Verständigung konnte eine Unwirksamkeit der nach § 23 Abs 1 ZustG rechtens angeordneten Zustellung durch Hinterlegung ohne vorangehenden Zustellversuch schon deswegen nicht bewirkt werden, weil es ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1996

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