Norm: ABGB §151 Abs2ZPO §2ASVG §361 Abs2AVG §9
Rechtssatz: Die in § 361 Abs 2 ASVG mündigen Minderjährigen eingeräumte Antragsbefugnis (und damit eingeschränkte verfahrensrechtliche Handlungsfähigkeit) beschränkt sich ausschließlich auf den das Leistungsverfahren auslösenden Rechtsakt. Entscheidungstexte 10 ObS 202/98y Entscheidungstext OGH 01.12.1998 10 ObS 202/98y Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21 Abs2ABGB §151 Abs2ZPO §2ASVG §203ASVG §361 Abs2AVG §9
Rechtssatz: Ein mündiger Minderjähriger ist im Leistungsverfahren betreffend die Rentenleistung einer Versehrtenrente nach dem ASVG nicht prozeßfähig. Entscheidungstexte 10 ObS 202/98y Entscheidungstext OGH 01.12.1998 10 ObS 202/98y Veröff: SZ 71/204 10 ObS 109/14y E... mehr lesen...
Norm: ABGB §21 Abs2ZPO §2ASVG §361 Abs2AVG §9
Rechtssatz: Durch § 361 Abs 2 ASVG wird mündigen Minderjährigen kein Recht zur selbständigen Verfolgung von Ansprüchen eingeräumt. Bei § 361 Abs 2 ASVG handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, welche einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich ist. Aus dem bloßen (Mitantragsrecht)Antragsrecht eines mündigen Minderjährigen allein kann eine prozessuale Handlungsfähigkeit zur Verfolgung sozialrecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §21 Abs2ABGB §151 Abs2ZPO §2AVG §9
Rechtssatz: Ein mündiger Minderjähriger kann nach bürgerlichem Recht und damit auch nach Verfahrensrecht, soweit hiedurch der Lebensunterhalt gefährdet wird, nicht wirksam disponieren. Ihm kommt weder vor dem Versicherungsträger (§ 9 AVG) noch vor dem Gericht über einen derartigen Leistungsanspruch (hier: Versehrtenrente als Dauerrente) Prozeßfähigkeit zu. Dies gilt auch bereits für die Zustellung... mehr lesen...
Begründung: Aus dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei und dem erstgerichtlichen Akt ergibt sich folgende Vorgeschichte dieses Verfahrens: Am 5.11.1985 beantragte der am 24.1.1946 geborene Kläger, der schon damals in seiner derzeitigen Wohnung wohnte, bei der beklagten Partei wegen "Geisteskrankheit" die Invaliditätspension. Er hatte von 1964 bis 1985 als Hilfsarbeiter 231 Pflichtbeitragsmonate und von 1983 bis 1985 20 Ersatzmonate erworben. Zur Erstuntersu... mehr lesen...
Norm: AVG §9
Rechtssatz: Ob eine Partei handlungsfähig und damit auch prozeßfähig ist, bestimmt sich primär nach den Verwaltungsvorschriften, subsidär nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Entscheidungstexte 10 ObS 87/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 87/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: AVG §9
Rechtssatz: Ist für einen tatsächlich Behinderten kein gesetzlicher Vertreter bestellt, so hat die Behörde die Prozeßfähigkeit zu prüfen. Mangelnde Prozeßfähigkeit führt zur Unwirksamkeit verfahrensrechtlicher Akte. Entscheidungstexte 10 ObS 87/92 Entscheidungstext OGH 28.04.1992 10 ObS 87/92 European Case Law Identif... mehr lesen...